Müssen Sie Ihr Baby ausweisen? Die neue Regelung bedarf der ausdrücklichen Genehmigung beider Elternteile

Es war soweit. Vor weniger als einem Monat ist eine dringend notwendige Maßnahme zum Schutz von Kindern vor elterlichen Entführungen in Kraft getreten. Die neuen Anforderungen zur Beantragung des Babypasses bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung beider Elternteile.

Vor der Änderung war nur die Autorisierung eines Elternteils erforderlich. Es genügte mit der Vorlage des DNI der Person, die den Minderjährigen begleitete und die elterliche Gewalt über den Minderjährigen ausübte, das heißt, nur die Mutter oder der Vater konnten gehen. Ab dem 26. Juni bedarf eine neue Regelung für die Ausstellung des Reisepasses von Minderjährigen der ausdrücklichen Zustimmung nicht nur beider Elternteile, sondern gegebenenfalls aller Personen, die ihre Vormundschaft ausüben, vor dem Amt, bei dem die Dokument oder Notar.

Auf diese Weise passt sich die Maßnahme den unterschiedlichen Resolutionen der internationalen Organisationen an, zu denen Spanien gehört, und soll verhindern, dass Kinder ohne Zustimmung der Eltern das Land unregelmäßig verlassen und so Entführungen verhindern Elternteil

Wir kennen sehr traurige Geschichten von Kindern, die vor der Trennung der Eltern von einem ihrer Eltern entführt wurden. Der Schaden für das Kind ist enorm, daher ist es eine gute Nachricht, dass Kinder vor Missbrauch dieser Art geschützt sind.

Also die neue Anforderungen für die Ausstellung des Babypasses sie sind:

  • Die Anwesenheitspflicht des Interessenten wird in der Versandstelle erhoben.

  • Wie bei der DNI muss die für die Erlangung des Passes vorgelegte Geburtsurkunde eine maximale Gültigkeit von 6 Monaten und die für die Ausstellung des Passes ausgestellte Eintragung haben.

  • Für die Ausstellung des Reisepasses an Minderjährige oder behinderte Personen muss die ausdrückliche Zustimmung aller Personen erteilt werden, die die Ausübung der elterlichen Gewalt oder der Vormundschaft zugerechnet haben. Wichtige Änderung nach den bisherigen Regelungen eingeführt, da nun Alle gesetzlichen Vertreter müssen zustimmen: beide Elternteile, wenn ein oder alle Erziehungsberechtigten, wenn mehr als ein Erziehungsberechtigter bestellt wurde. Und sie müssen es tun direkt und persönlich auftreten vor dem Büro, in dem die Ausstellung des Passes erfolgt, oder zur gegenseitigen Genehmigung oder zur Genehmigung Dritter, aber vor einem Notar, dh spanischen Notaren, Generalkonsuln oder ausländischen Notaren, in welchem ​​Fall die Vollmacht erteilt werden muss ordnungsgemäß legalisiert

  • Eine neue Anforderung wird in Bezug auf Eltern und Erziehungsberechtigte eingeführt, die verpflichtet sind, die Beziehung oder den Status eines Erziehungsberechtigten durch Einreichung eines diesbezüglichen offiziellen Dokuments nachzuweisen.

  • Um die Erlaubnis zu erteilen, müssen sich spanische Staatsbürger mit ihrem Personalausweis und Ausländer mit dem Ausländerausweis, ihrem Staatsangehörigkeitspass oder dem Personalausweis ihres Landes für Staatsangehörige derjenigen Länder ausweisen, die kraft des Bei internationalen Abkommen können Sie mit Ihrem Ausweis nach Spanien einreisen. Alle Dokumente müssen in Kraft sein.

  • Im Übrigen werden dieselben Dokumente vor der Änderung benötigt, und vergessen Sie nicht die Fotokarte des Babys. Es ist normalerweise ziemlich häufig, alle Dokumente bei sich zu haben und die einfachsten zu vergessen.